Wir, Böhmermann, Satire und der Artikel 1 GG

Es scheint dem Zeitgeist zu entsprechen, dass wir blind alles bejahen, was scheinbar mutig und progressiv ist. Und weiter noch, alles  negativ empfinden, wenn es von „Regierenden“kommt.

Ich stehe gewiss nicht in dem Ruf Frau Merkel zur Seite stehen  oder gar ein Loblied auf sie singen zu wollen. Nur gebe ich zu bedenken, die Kanzlerin hat im Falle Böhmermann  nichts anderes getan, als sich auf dem Boden des deutschen Rechts zu bewegen, mit den möglichen oder nicht möglichen Spielräumen. Hier erinnere ich an die Gewaltenteilung: Legislative – Judikative – Exekutive.
Es soll hier nicht die Qualität oder mangelnde Qualität der geistigen Produktion von Herrn  Böhmermann beurteilt werden. Erlaubt sei aber die Frage nach dem Artikel 1 des Grundgesetzes:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das Grundgesetz gilt für Jedermann, so selbstredend auch der Artikel 1. Was ist nun aber mit Menschen, die selbst Grundrechte in ihrem Lande verletzen? Sind sie nicht schutzwürdig? Das „Schmähgedicht“ von Böhmermann hat den türkischen Ministerpräsidenten empfindlich in seiner Würde verletzt.
Nun könnte gesagt werden, dieser Mann tritt die Würde  der Menschen in seinem Land mit Füßen, das stimmt und trotzdem dürfen wir nicht zulassen, dass der Artikel 1 GG bei „bestimmten“ Personen nicht wirksam wird. Das wäre ein Verfassungsbruch und dazu darf sich Niemand hinreißen lassen.
Wir dürfen bei allem Verständnis für den Einsatz der Satire als Waffe gegen einen Diktator nicht unser eigenes Recht bzw. höchstes Gut aus den Augen verlieren:
Die Würde des Menschen ist unantastbar

Kommentare