„Kleiner Mann was nu (n) ?“ ...KITA ist zu.....


Inhaltlich  abgewandelt, sei die Frage nun gestellt an den  kleinen Jungen oder das kleine Mädchen,  was vor verschlossener  KITA-Tür steht, denn es ist Betriebsurlaub.

 Seit  1.August 2013 haben Eltern, konkret deren Kinder,  einen Anspruch auf einen KTTA-Platz.  Ist dieser Anspruch nun ganzjährig oder sind die potentiellen Urlaubswochen davon ausgenommen und ist das Kind  3 oder 4 Wochen im Jahr nicht  unterbringungswürdig?

 Was  kann der Mutter geraten werden, die just zu der Zeit keinen Urlaub bekommt, in   der sich  die KITA Betriebsruhe verordnet hat.

 Man soll es nicht glauben, aber nicht jede Mutter kann zum Einen, zeitgleich mit der KITA  „Urlaub machen“ und zum Anderen kann sich eben nicht jede Mutter eine  teure private Unterbringung ihres Kindes leisten.

 Also muss doch darüber nachgedacht werden, wie eine ganzjährige  Öffnung der KITAS zu ermöglichen wäre.

Ein ebenso wichtiges Problem für viele Mütter, sind die  täglichen Öffnungszeiten.
Randzeiten von 7.00 Uhr und 18.00 Uhr sollten die Regel sein.

 Zugegeben es sind Detailfragen, jedoch grundlegend für   Mütter die  arbeiten gehen müssen, wohlgemerkt müssen, nicht  zum Spaß oder zum Zeitvertreib, sondern um die Lebensgrundlage zu schaffen für ihre Familie.

 Natürlich gibt es KITAS, die ganzjährig geöffnet haben, aber in diesen Einrichtungen wird  in der Urlaubszeit das  Personal knapp, so die Auskunft einer KITA-Mitarbeiterin.

 Personal ein gutes Stichwort, es wird schlecht bezahlt, die Ausbildung ist oft unzureichend (Schweden und Norwegen bildet seine Erzieher an Hochschulen aus),  daraus resultiert  die oft nicht ausreichende Qualität der Arbeit mit  den kleinen Menschen.

Ein kluger Mensch hat einmal gesagt, dass mit den  kleinsten der Kleinen die besten Pädagogen arbeiten müssen, dann aber, sage ich, müssen sie auch entsprechend entlohnt werden. Genau dann werden sich junge Schulabgänger für diesen Beruf interessieren.

Die Kinder haben das Beste verdient, aber noch ist es nicht so weit, dass sie einen Anspruch auf Qualität haben – was also nun, kleiner Junge oder kleines Mädchen?

 Anspruch auf Unterbringung ist das Eine, auf die notwenige Qualität das Andere.

Kommentare

  1. Knirpse müssen draußen bleiben
    "Kleiner Mann, was nun?", fragt Anne Blohm. Mit Sorge blickt sie auf die Betriebsferien der Selber Kindergärten. Für viele Alleinerziehende stellen die ein großes Problem dar.

    Viele Kindertagesstätten haben zurzeit Betriebsurlaub. Für manche Eltern ist das ein Problem. Foto: Archiv/Waltraud Grubitzsch

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    Selb - Ob die Kindergärten in den Sommerferien zu haben oder offen sind, könnte Anne Blohm eigentlich egal sein. "Meine Kinder sind 43 und 39", sagt sie, die beiden bräuchten schon lange keine Betreuung mehr. Aber Anne Blohm hat viel Kontakt zu Eltern mit kleinen Kindern, auch zu Alleinerziehenden. Und gerade für die letztgenannte Gruppe ist es oft eine Katastrophe, wenn der Kindergarten Betriebsferien macht, während sie selbst in diesem Zeitraum keinen Urlaub bekommt. "Was soll die Mutter des kleinen Jungen oder Mädchens tun, wenn sie vor verschlossener Kita-Tür steht?", fragt sie.

    Von den Arbeitnehmern werde viel Flexibilität erwartet, es sei nicht selbstverständlich, dass Eltern den Urlaub während der Ferien gewährt bekommen - und mit diesem Anspruch vieler Arbeitgeber und den daraus resultierenden Arbeitszeiten der Eltern könnten viele Kindergärten immer noch nicht mithalten. "Seit 1. August haben Eltern, konkret deren Kinder, einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Ist dieser Anspruch nun ganzjährig oder sind die potenziellen Urlaubswochen davon ausgenommen - und ist das Kind drei oder vier Wochen im Jahr nicht unterbringungswürdig?", fragt Anne Blohm. Das Gesetz sei ja wunderbar, aber es müsse auch mit Leben gefüllt werden können. Schließlich gingen Eltern nicht zum Spaß arbeiten, sondern zur Existenzsicherung.

    Anne Blohm will auf keinen Fall den Kita-Mitarbeitern einen Vorwurf machen; vielmehr kritisiert die das Betreuungssystem an sich. Sie ärgert sich darüber, dass viele Erzieherinnen nur für geringe Stundenzahlen eingestellt werden, dass die Personaldecken in den Kitas oft dünn ist und dass die Erzieher mäßig bezahlt werden für ihre ausnehmend anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit. Die Gründe für den Personalmangel sieht Anne Blohm einerseits im Sparzwang bei vielen Trägern von Kindergärten, andererseits in der Entlohnung. Und so hat nicht jeder Kindergarten genug Personal, um ohne Betriebsferien auszukommen. Das ändere aber nichts an den Schwierigkeiten, die daraus für die Eltern erwachsen: "Nicht jede Mutter kann es sich leisten, ihr Kind in den Ferien zu einer Tagesmutter zu geben. Also muss doch darüber nachgedacht werden, wie eine ganzjährige Öffnung der Kitas zu ermöglichen wäre." Natürlich gebe es Kitas, die ohne Betriebsferien auskommen, "aber in diesen Einrichtungen wird dann in der Urlaubszeit das Personal knapp", schließt Anne Blohm aus den Erfahrungsberichten einer Kita-Mitarbeiterin. Kinder bräuchten immer noch eine stärkere Lobby, die sich für ihre Rechte einsetze. tami
    Nicht jeder kann sein Kind in den Ferien zu einer Tagesmutter geben. Man muss überlegen, wie die ganzjährige Öffnung von Kitas zu bewerkstelligen ist.

    Anne Blohm

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