Praxisgebühr ist weg – na und . . wo ist die Erleichterung?


Auf den ersten Blick sieht es gut aus – die 10 Euro müssen nicht mehr gezahlt werden, vordergründig ist das gut. Bei genauerem Hinsehen jedoch, bleibt die Frage unbeantwortet, was ist mit den Medikamentenzuzahlungen oder mit den Mitteln, die überhaupt nicht mehr von den Kassen finanziert werden.

Aktuelles Beispiel, ein ALG II Empfänger soll auf Grund von massiven Ohrproblemen ein 4wöchige Tabletten-Therapie (3Tabletten täglich) machen, Kosten ca. 140 € diese muss er selbst tragen. Auf den Verweis darauf, dass er sich dass in dieser „Größenordnung“ nicht leisten könne, schlägt der Mediziner ein billigeres Medikament vor und verschreibt eine kleinere Menge – der zusammenfassende Begriff ist in diesem Falle Zynismus.
Was nützt diesem vorgenannten Patienten der Erlass der Praxisgebühr, wenn er die Therapie nicht bezahlen kann.
Alles unter dem Motto Eintritt frei, aber kosten darf es dann nichts!

Der Erlass der Praxisgebühr wirkt zum Beispiel in keiner Weise der Zwei-Klassen-Medizin entgegen, wobei es oberste Pflicht der Politik dieser entgegen zu wirken.

Hurra, keine Praxisgebühr mehr, jubelt der Wähler und nur als solches wird der Bürger im Vorwahljahr gesehen.
Nur was sind 40€ gegen die hohen Zuzahlungen bzw. der vollständigen Übernahme von Medikamentenkosten z.B. bei einer Erkältung.

Also ist der Wegfall der 40€ jährliche Praxisgebühr ein Trostpflaster für „dankbare“ Menschen, die sich davon den klaren Blick zupflastern lassen.

Eine klare Ansage der Politik wäre es, der Zweiklassenmedizin die Stirn zu bieten und nicht nur zu sagen, wer mehr hat kann sich auch mehr leisten.
Das mag beim Autokauf richtig sein, aber im Hinblick auf die Gesundheit der Menschen ist es grobfahrlässig

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