Hartz-IV-Empfänger und Abgeordnete alle Nebeneinkünfte angeben?


. . . die einen  müssen, die anderen sollen oder auch nicht
 


 Im Berliner Tagesspiel war zu lesen:

ALG II – Bezieher,  sprich Hartz IV-Empfänger,  tun dies  schon mit Beginn  ihres Anspruches auf  „Transferleistungen“.

Ja, es sind „Steuergelder“ und ehe man solche bezieht, muss dargelegt werden, ob es auch gerechtfertigt ist. Und ob Nebenverdienste nicht diese Leistungen überflüssig machen könnten.

Nun aber zu den Abgeordneten-Bezügen, selbige werden auch aus Steuergeldern gezahlt. Ganz schlicht formuliert ist der Arbeitgeber der Steuerzahler.

Nun bitte nicht den Einwand der Hartz IV- Empfänger zahlt keine Steuer, weit gefehlt. Es gibt  die Mehrwertsteuer!  Zahlbar für jeden Bürger und wenn wir uns die ALG II Bezüge anschauen und  ins Verhältnis zum Beispiel zur Mehrwertsteuer setzen, zahlt der Arbeitslose bzw. der Langzeitarbeitslose einen sehr hohen Anteil an Steuern, höher als der Abgeordnete.

Nun haben wir den Gleichbehandlungsgrundsatz, aus diesem resultierend,  wäre nun zu fordern, entweder müssen Hartz IV-Empfänger ihre Nebenversdienste auch nur noch gestaffelt angeben und zwar in dem Verhältnis wie es auch die Damen und Herren Abgeordneten tun  müssen oder die Volksvertreter müssen sich genauso „ausziehen“ vor den Finanzbehörden, wie es der  Arbeitslose  vor der Leistungsabteilung der  Arbeitsagentur  zu tun verpflichtet  ist.

Was das in Zahlen ausgedrückt bedeuten würde kann sich jeder der des Einmaleins mächtig ist  selbst ausrechnen.

Es ist immer wieder  unglaublich – wie wir Bürger  widerspruchlos  hinnehmen wie mit zweierlei Maß gemessen wird.

Die Volksvertreter sollen im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenz  (z.B. ursprünglicher Beruf) etwas leisten.  Jedoch ist nicht jeder Volksvertreter, der ins Parlament  von seinem Wähler geschickt wurde,  auch diesem etwas schuldig und zwar ohne es zusätzlich entlohnt zu bekommen?

Diese Frage sollten wir uns, aber vorrangig der Abgeordnete, immer aufs stellen und vor allem beantworten.

Kommentare

  1. Unsere Demokratie auf dem Papier:
    Der Bürger ist der Souverän, der Auftraggeber, der Politik- und Staatsbetrieb sind die Dienstleister des Souveräns.
    Unsere realexistierende Demokratie:
    Der Politik- und Staatsbetrieb hat sich längst zu einer eigenständigen Macht entwickelt, fast würde ich sagen, es ist ein Staat im Staate. Der Bürger muss sich beim Staat und bei der Politik in Bittstellerpose üben, aber meistens die Aktionen dieser Apparate erdulden.
    Wann steht der Bürger auf und nimmt sein Recht als Souverän war, um Staat und Politik in seine Schranken zu weisen? So ist es richtig, nicht andersherum!
    Lernt das gesamte deutsche Volk es denn nie, muss man doch noch Angst haben, dass der deutsche MIchel alles erduldet, dann aber doch das Kreuz an der falschen Stelle macht?

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