Artikel 54 Grundgesetz
(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
„ . . . jeder Deutsche“ . . . wir dürfen es als Bürger dieses Landes nicht zulassen, dass unter „jeder“ die Beliebigkeit oder eben „Jeder/Irgendeiner“ verstanden werden kann.
Am 30.05.2010 der Rücktritt Von Horst Köhler – warum auch immer – kann in seinen Erklärungen zu jeder Zeit nachgelesen werden.
Dann die schnelle Neuwahl, fast schon eine überstürzte Berufung, kaum Zeit für eine genaue Prüfung des Menschen, der wie in Artikel 56 schwören soll
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
lässt den Schluss zu, dass diesem hohen Amt nicht mehr die Bedeutung beigemessen wird, wie es unser Grundgesetz per se fordert.
Achtung vor dem Amt, Respekt vor dem Amt . . . reicht da „nur“ vor dem Amt, nein, selbstverständlich müssen wir gleiches dem Amtsinhaber entgegenbringen. Das heißt dem Menschen - Christian Wulf. Gleichwohl wird es uns durch diesen sehr schwer gemacht. Wer es mit der Wahrheit nicht ganz so genau nimmt oder diese recht diplomatisch handhabt, wie soll dieser als moralische Instanz Anerkennung finden.
Unsere Gesellschaft der Gegenwart will alles wissen, aber muss sie das auch, wenn es nicht unbedingt wieder Einfluss auf sie hat?? Wahrscheinlich nicht!!
Folglich muss die Auskunftspflicht für alle Bürger gelockert werden!!! Für den Hartz IV Empfänger ebenso wie für den angeblichen Bürger, der es mit seiner Steuererklärung nicht so genau nahm.
Es könnte weiter fortgeführt werden, doch dann wird der Respekt immer weniger, je mehr wir darüber nachdenken, je klarer der Blick und das ist oft sehr schmerzvoll, weil uns die eigene Ohnmacht bewusst wird!
Kommentare
Kommentar veröffentlichen